Lohnausfall München · Arbeitsrecht

Lohn nicht gezahlt?
Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Ob ausstehender Lohn, unbezahlte Überstunden oder Annahmeverzug nach einer Freistellung — Arbeitgeber, die nicht oder verspätet zahlen, verschaffen sich einen unzulässigen Vorteil. Wir setzen Ihre Zahlungsansprüche konsequent durch.

Achtung
3 Monate

Häufige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von oft nur drei Monaten. Wer Lohnansprüche nicht rechtzeitig schriftlich geltend macht, verliert sie unwiderruflich.

Lohnausfall München — wenn der Arbeitgeber nicht zahlt

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung pünktlich und vollständig zu zahlen. Wird Lohn nicht, nur teilweise oder verspätet gezahlt, haben Sie als Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch — unabhängig davon, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten, ein Streit über die Höhe oder schlicht Verzögerung die Ursache sind.

Typische Fallkonstellationen sind ausbleibende Gehaltszahlungen bei wirtschaftlicher Schieflage des Arbeitgebers, einbehaltene Lohnbestandteile nach Kündigung sowie nicht vergütete Überstunden.

Überstundenvergütung einklagen

Überstunden müssen vergütet werden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden und betrieblich notwendig waren. Pauschale Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach der Rechtsprechung oft unwirksam, insbesondere wenn sie nicht klar regeln, wie viele Überstunden abgegolten sein sollen. Wir prüfen Ihre Arbeitszeitnachweise und setzen offene Überstundenvergütung durch.

Was Sie für die Durchsetzung brauchen

  • Lückenlose Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit (Stundenzettel, Zeiterfassung, E-Mails)
  • Nachweis, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden
  • Lohnabrechnungen der betroffenen Monate
  • Arbeitsvertrag mit den Regelungen zur Vergütung und ggf. Ausschlussfristen

Annahmeverzugslohn nach Kündigung oder Freistellung (§ 615 BGB)

Wird eine Kündigung später für unwirksam erklärt, schuldet der Arbeitgeber den vollen Lohn für die Zeit, in der er die Arbeitsleistung nicht angenommen hat — den sogenannten Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB. Das gilt auch bei einer unwirksamen Freistellung oder wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung grundlos verweigert. Dieser Anspruch ist oft ein wesentlicher wirtschaftlicher Hebel im Kündigungsschutzprozess.

Achtung: Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten zweistufige Ausschlussfristen: Zunächst muss der Anspruch innerhalb einer bestimmten Frist (häufig drei Monate) schriftlich geltend gemacht werden, danach gegebenenfalls gerichtlich. Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch unabhängig davon, ob er materiell berechtigt war.

So gehen wir vor

1

Anspruchsprüfung

Wir prüfen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Ausschlussfristen und berechnen die konkrete Forderung.

2

Schriftliche Geltendmachung

Wir fordern den Arbeitgeber unter Fristsetzung zur Zahlung auf — oft führt das bereits zur Einigung.

3

Zahlungsklage

Reagiert der Arbeitgeber nicht, erheben wir Klage vor dem Arbeitsgericht München auf Zahlung des ausstehenden Lohns.

Häufige Fragen

Lohnausfall — FAQ

Wie lange habe ich Zeit, ausstehenden Lohn geltend zu machen?

Das hängt von eventuellen vertraglichen Ausschlussfristen ab — diese betragen häufig drei Monate ab Fälligkeit. Ohne vertragliche Regelung gilt die gesetzliche Verjährung von in der Regel drei Jahren. Handeln Sie im Zweifel immer zügig.

Muss ich Überstunden nachweisen können?

Ja, grundsätzlich müssen Sie darlegen und im Streitfall beweisen, dass Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Eine sorgfältige eigene Dokumentation der Arbeitszeit ist deshalb wichtig.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Bei Insolvenz des Arbeitgebers können Ansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung über das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit gesichert werden. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und Durchsetzung.

Was kostet die Durchsetzung meines Lohnanspruchs?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (Höhe der Forderung) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten häufig vollständig.

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