Mobbing München · Arbeitsrecht

Mobbing am Arbeitsplatz?
Sie müssen das nicht hinnehmen.

Systematische Anfeindungen, Ausgrenzung oder Schikane durch Kollegen oder Vorgesetzte sind keine private Angelegenheit, sondern eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Wir beraten vertraulich, sichern Beweise und setzen Ihre Ansprüche durch.

Erster Schritt

Was Sie jetzt dokumentieren sollten

  • Datum, Uhrzeit und genauer Vorfall
  • Namen möglicher Zeugen
  • E-Mails, Chats und Nachrichten sichern

Mobbing am Arbeitsplatz München — was rechtlich zählt

Als Mobbing gilt rechtlich das systematische, fortgesetzte Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren über einen längeren Zeitraum — im Unterschied zu einem einzelnen, wenn auch heftigen Konflikt. Geht das Mobbing von Vorgesetzten aus, spricht man auch von „Bossing". Beide Formen können erhebliche gesundheitliche und berufliche Folgen haben.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 618 BGB)

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen — das umfasst auch psychische Belastungen durch Mobbing. Diese Fürsorgepflicht gilt unabhängig davon, ob das Mobbing von Vorgesetzten, Kollegen oder sogar von Dritten ausgeht: Erfährt der Arbeitgeber davon und schreitet nicht ein, verletzt er seine Pflichten und haftet möglicherweise selbst.

Welche Ansprüche bei Mobbing bestehen

  • Unterlassungsanspruch gegen den oder die Mobbenden
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld bei nachweisbaren Gesundheitsschäden (§ 253 BGB)
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn das Mobbing diskriminierend motiviert ist (Geschlecht, Herkunft, Behinderung u. a.)
  • In schweren Fällen: außerordentliche Eigenkündigung mit möglichem Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber

Beweissicherung: das Mobbing-Tagebuch

Da Mobbing oft schwer nachweisbar ist, empfehlen wir von Beginn an eine lückenlose Dokumentation: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, genauer Vorfall, Zeugen sowie alle relevanten E-Mails, Chatnachrichten oder Notizen. Diese Dokumentation ist im Streitfall häufig entscheidend.

Vertraulich und persönlich

Wir wissen, wie belastend Mobbing-Situationen sind — rechtlich wie persönlich. Das Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden, welche Schritte als Nächstes folgen.

So gehen wir vor

1

Vertrauliches Erstgespräch

Wir hören uns Ihre Situation an und ordnen sie rechtlich ein — ohne Verpflichtung.

2

Beweissicherung & Strategie

Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie.

3

Beschwerde beim Arbeitgeber

Wir fordern den Arbeitgeber schriftlich zum Einschreiten auf — ggf. gestützt auf das Beschwerderecht nach § 13 AGG.

4

Klage oder Trennung mit Abfindung

Wenn nötig, setzen wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich durch oder verhandeln eine einvernehmliche, finanziell abgesicherte Trennung.

Häufige Fragen

Mobbing — FAQ

Ab wann spricht man rechtlich von Mobbing?

Entscheidend ist ein systematisches, über einen längeren Zeitraum wiederholtes Verhalten mit dem Ziel oder der Wirkung, Sie auszugrenzen oder zu schikanieren — ein einzelner Streit reicht in der Regel nicht aus.

Kann ich wegen Mobbing fristlos kündigen?

In schweren Fällen, in denen der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht einschreitet, kann eine außerordentliche Eigenkündigung mit Schadensersatzanspruch in Betracht kommen. Das ist im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Brauche ich Zeugen, um Mobbing nachzuweisen?

Zeugen helfen erheblich, sind aber nicht zwingend erforderlich. Eine lückenlose schriftliche Dokumentation sowie ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Folgen sind ebenfalls wichtige Beweismittel.

Was kostet die rechtliche Beratung?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig vollständig.

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