Beide Wege beenden das Arbeitsverhältnis — aber mit sehr unterschiedlichen Folgen für Abfindung, Arbeitslosengeld und Ihre Verhandlungsposition. Ein Überblick, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Bei einer Kündigung erklärt eine Seite einseitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses — Sie können dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Bei einem Aufhebungsvertrag stimmen Sie der Beendigung selbst aktiv zu. Genau das macht den Aufhebungsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht so folgenreich: Mit der Unterschrift verzichten Sie regelmäßig auf den Kündigungsschutz.
Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ohne dass bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, haben Sie meist die bessere Verhandlungsposition, als Ihnen bewusst ist — der Arbeitgeber hat ein eigenes Interesse an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung. Nutzen Sie das.
In der Regel nein — anders als bei manchen Verbraucherverträgen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Anfechtung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei Täuschung oder widerrechtlicher Drohung.
Nein, eine Abfindung ist auch hier Verhandlungssache, kein gesetzlicher Anspruch. Sie wird aber in der Praxis häufig als Gegenleistung für Ihre Zustimmung vereinbart.
In der Regel die reguläre Kündigung durch den Arbeitgeber ohne eigenes Zutun. Beim Aufhebungsvertrag besteht ein erhöhtes Sperrzeitrisiko, das aber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entfallen kann.
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