Aufhebungsvertrag oder Kündigung — was ist besser?

Beide Wege beenden das Arbeitsverhältnis — aber mit sehr unterschiedlichen Folgen für Abfindung, Arbeitslosengeld und Ihre Verhandlungsposition. Ein Überblick, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Der zentrale Unterschied

Bei einer Kündigung erklärt eine Seite einseitig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses — Sie können dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Bei einem Aufhebungsvertrag stimmen Sie der Beendigung selbst aktiv zu. Genau das macht den Aufhebungsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht so folgenreich: Mit der Unterschrift verzichten Sie regelmäßig auf den Kündigungsschutz.

Vor- und Nachteile im Vergleich

Aufhebungsvertrag

  • + Schnelle, einvernehmliche Lösung
  • + Verhandelbare Konditionen (Abfindung, Zeugnis, Freistellung)
  • + Oft kürzere Beendigung als reguläre Kündigungsfrist möglich
  • − Risiko der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • − Verzicht auf Kündigungsschutzklage
  • − Kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Unterschrift

Kündigung (durch Arbeitgeber)

  • + Kündigungsschutzklage als Verhandlungshebel möglich
  • + In der Regel keine Sperrzeit, sofern nicht selbst verschuldet
  • + Abfindung oft über gerichtlichen Vergleich erzielbar
  • − Verfahren kann mehrere Monate dauern
  • − Unsicherheit über Verfahrensausgang
  • − 3-Wochen-Frist für die Klage muss eingehalten werden

Worauf Sie vor einer Unterschrift achten sollten

  • Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift rechtlich prüfen — danach ist eine Korrektur kaum mehr möglich
  • Klären Sie, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ausschließt
  • Verhandeln Sie Abfindung, Zeugnisnote und Freistellung aktiv mit — sie sind selten das erste, beste Angebot
  • Prüfen Sie die Fünftelregelung für die steuerliche Behandlung der Abfindung
  • Unterschreiben Sie nie unter Zeitdruck im selben Gespräch, in dem Ihnen der Vertrag vorgelegt wird
Faustregel

Wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, ohne dass bereits eine Kündigung ausgesprochen wurde, haben Sie meist die bessere Verhandlungsposition, als Ihnen bewusst ist — der Arbeitgeber hat ein eigenes Interesse an einer schnellen, einvernehmlichen Lösung. Nutzen Sie das.

Häufige Fragen

Aufhebungsvertrag oder Kündigung — FAQ

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

In der Regel nein — anders als bei manchen Verbraucherverträgen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Anfechtung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei Täuschung oder widerrechtlicher Drohung.

Bekomme ich beim Aufhebungsvertrag automatisch eine Abfindung?

Nein, eine Abfindung ist auch hier Verhandlungssache, kein gesetzlicher Anspruch. Sie wird aber in der Praxis häufig als Gegenleistung für Ihre Zustimmung vereinbart.

Was ist sicherer für mein Arbeitslosengeld?

In der Regel die reguläre Kündigung durch den Arbeitgeber ohne eigenes Zutun. Beim Aufhebungsvertrag besteht ein erhöhtes Sperrzeitrisiko, das aber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes entfallen kann.

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